FAQ's
Sie haben Fragen zur Tätigkeit als Zusteller? Die häufigsten Fragestellungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Allgemeines zur Zustelltätigkeit

Das Mindestalter für die Zustellung der Tageszeitung ist 18 Jahre. Bei der Zustellung der Wochenjournale beträgt das Mindestalter mittwochs 13 Jahre und samstags 15 Jahre, wobei die Erziehungsberechtigten bei unter 18-jähirgen dem Vertragsabschluss zustimmen müssen. Für diesen sind ein Girokonto, die Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt und eine Kopie vom Ausweis notwendig. Bei Nicht-EU-Bürgern benötigen wir außerdem eine Kopie vom unbefristeten Aufenthaltstitel oder von der Arbeitserlaubnis. Für Zeitungspakete muss eine Ablagestelle benannt werden. Diese sollte vor Wind und Regen geschützt sein. Sollten Sie keine geeignete Ablagestelle kennen, hilft Ihnen Ihr Gebietsleiter gerne weiter.

Vor dem ersten Verteilgang erhalten Sie einen Gebietsplan, den Ihnen Ihr Gebietsleiter selbstverständlich erläutert. Ebenfalls erhalten Sie unsere Zustellrichtlinien, auch diese werden ausführlich besprochen. Beim Zustellen der Tageszeitung empfehlen wir vor der ersten offiziellen Verteilung eine Einarbeitung vom bisherigen Träger, d.h. Sie begleiten den bisherigen Zusteller bei der Verteilung und erhalten somit wichtige Informationen über Zustellroute und Besonderheiten.

Jeder Zusteller hat einen Gebietsleiter als Ansprechpartner. Zusätzlich ist bei Fehlmengen der Nachlieferungsfahrer erreichbar. Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr stehen wir Ihnen für Fragen unter 07221/80108-0 zur Verfügung.

Am besten ist es, wenn jemand aus dem Freundes-/Bekanntenkreis die Vertretung während der Fehlzeit übernimmt. Darüber muss der zuständige Gebietsleiter informiert werden, man nennt ihm Name, Anschrift und Erreichbarkeit des Vertreters und erhält im Urlaubsfall dafür zusätzlich eine Vermittlungsprovision. Sollte kein Vertreter zur Verfügung stehen, so ist der Gebietsleiter rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn, zu informieren. Ein Krankheitsfall muss umgehend gemeldet werden.

Zustellung

Die Tageszeitung wird in der Regel zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr angeliefert.

Das Wochenjournal WO wird mittwochs bis spätestens 14 Uhr und das WO zum Sonntag samstags bis spätestens 13 Uhr an der vereinbarten Ablagestelle (üblicherweise an Ihrer Wohnadresse) angeliefert.

Die Tageszeitung muss am Erscheinungstag bis spätestens 6 Uhr morgens zugestellt sein. Die Wochenjournale müssen am Erscheinungstag bis 18 Uhr verteilt sein.

Für die Verteilung der Tageszeitung erhalten Sie eine Liste mit allen Abonnenten, die zu beliefern sind. Bei der Verteilung der Wochenjournale muss in jeden Briefkasten (Zeitungsrohr) in dem zugewiesenen Gebiet ein Wochenjournal möglichst vollständig eingesteckt werden. Es sei denn, auf dem Briefkasten ist ein Aufkleber mit „Bitte keine kostenlose Zeitung“ (oder ähnliches) angebracht. Diese Verbote müssen beachtet werden, hier darf auf keinen Fall ein Wochenjournal zugestellt werden. Bezieht sich der Aufkleber nur auf „Werbung“, sind Zeitungen nicht betroffen und das WO wird zugestellt.

Wir empfehlen zur Zustellung einen Zustellwagen für die Verteilung zu Fuß und Satteltaschen für die Zustellung per Fahrrad. Beides erhalten Sie kostenlos von Ihrem Gebietsleiter.

Bei der frühmorgendlichen Zustellung der Tageszeitung legen Sie diese möglichst wettergeschützt ab und informieren Ihren Gebietsleiter, damit ein geeigneter Ablageplatz mit dem Abonnenten abgestimmt werden kann. Bei der Zustellung der Wochenjournale einfach klingeln und freundlich fragen, ob die Tür geöffnet werden kann. Die Journale dürfen auf keinen Fall einfach vor dem Hauseingang abgelegt werden - es sei denn, dies wird von den Bewohnern oder der Hausverwaltung ausdrücklich so gewünscht.

Bezirk und Stückzahl

Das ist abhängig von der Größe und Beschaffenheit des Gebiets. In der Regel zwei bis drei Stunden.

Sollten mehr oder weniger Wochenjournale benötigt werden, dann ist der zuständige Gebietsleiter zu informieren. Wichtig ist, dass Veränderungen genau begründet werden, z.B. wegen weiterer Bebauung oder zusätzlichen Werbeverboten. Falls Wochenjournale nach der Zustellung in Ihrem Verteilbezirk übrig bleiben, überprüfen Sie nochmal Ihre Verteilung. Sind Sie sicher, dass Sie korrekt zugestellt haben? Haben Sie möglicherweise Anbauten oder Hinterhäuser übersehen? Wenn sorgfältig zugestellt wurde und trotzdem Wochenjournale übrig bleiben, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrem Gebietsleiter, um unnötige Entsorgungen zu vermeiden.

Arbeitssicherheit und gesetzliche Grundlagen

Bitte achten Sie bei Ihrer Arbeit auf verschiedene Sicherheitsrichtlinien:

  1. Tragen Sie dem Wetter angepasste Kleidung, um z.B. Unterkühlungen zu vermeiden. 
  2. Wählen Sie helle bzw. reflektierende Kleidung, damit Sie von allen Verkehrsteilnehmern schnell erkannt werden. 
  3. Feste Schuhe mit einer flachen und griffigen Sohle sind für Sie als Zusteller ein äußerst wichtiges Arbeitsmittel. 
  4. Die Zustellung mit Rollerblades oder Rollschuhen ist sehr gefährlich! 
  5. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad unbedingt verkehrssicher ist (funktionierende Bremsen und Lichtanlage, ausreichender Reifendruck…) und tragen Sie einen Helm! 
  6. Beim Fahrrad oder Anhänger ist zu beachten, dass diese nicht überladen werden. Unfallgefahr durch Lenker-, Rahmen- und Achsbruch! 
  7. In den Wintermonaten sind die Wochenjournale möglichst früh am Nachmittag auszutragen, damit eine Zustellung in der Dämmerung bzw. Dunkelheit vermieden wird. 
  8. Beachten Sie stets die Straßenverkehrsordnung. Benutzen Sie Ampelanlagen und Zebrastreifen zur Überquerung von Straßen! 
  9. Bei freilaufenden Hunden ist eine unnötige Gefahrensituation unbedingt zu vermeiden. Dieses Haus wird nicht beliefert, falls der Briefkasten nicht am Zaun angebracht ist.
  10. Benutzen Sie bei Treppen immer den Handlauf! 
  11. Seien Sie besonders bei Schnee- und Glatteissituationen vorsichtig! 
  12. Lassen Sie sich nicht von Ihrem Smartphone oder Handy während der Verteilung ablenken!

Ja, jeder Zusteller ist bei uns über die Berufsgenossenschaft versichert. Falls doch einmal etwas passieren sollte, bitte umgehend Ihren Hausarzt aufsuchen und Ihrem Gebietsleiter verständigen!

Wir legen großen Wert auf eine gesetzeskonforme Zustellung. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle für Ihre Tätigkeit wichtigen Gesetzestexte einzusehen. Bitte beachten Sie die folgenden Texte bei der Verteilung von Zustellprodukten.
Arbeitsschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Arbeitszeitgesetz

Abrechnung und Verdienst

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. Gebietsgröße, Struktur der Bebauung, Beschaffenheit des Gebiets usw. Eine individuelle Berechnung kann der Gebietsleiter vornehmen.

Die Lohnabrechnung wird monatlich erstellt und die Vergütung bis spätestens 7. des Folgemonats überwiesen. Um Ihren Lohn ordnungsgemäß auszahlen zu können, benötigen wir:

  • Den unterschriebenen Vertrag 
  • Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Personalbogen 
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (die Sie zwingend auf Ihrem Personalbogen angeben müssen) für die elektronische Lohnsteuerkarte 
  • Eine Kopie der Arbeitserlaubnis oder des Aufenthaltstitels (bei Nicht-EU-Bürgern)
Reklamation

Viele Reklamationen lassen sich im Vorfeld vermeiden. Prüfen Sie schon bei der Anlieferung, ob die Stückzahl der gelieferten Zeitungen korrekt ist und ob die richtigen Pakete bei Ihnen angekommen sind. Vor der ersten Verteilung empfiehlt es sich, das Gebiet mit dem vorherigen Zusteller abzulaufen. So lernt man sein Verteilgebiet und dessen Besonderheiten kennen und erfährt wichtige Tipps und Tricks, die die Zustellung erleichtern.

Aktuelle Reklamationen finden Sie unter dem Deckblatt Ihres Zeitungspakets. Bitte beachten Sie deshalb die Informationen dort immer aufmerksam! Bei speziellen Reklamationen (z.B. Nichtbeachtung eines WO-Verbots am Briefkasten oder Wiederholungsreklamationen) erhalten Sie zusätzlich eine Informationen per E-Mail oder Brief.

Bitte informieren Sie Ihren Gebietsleiter.

„Bitte keine Werbung einwerfen“ bedeutet, hier darf keine reine Werbung, wohl aber Zeitungen und somit auch die Wochenjournale eingeworfen werden. Die Werbung, welche sich bei der Anlieferung bereits im Wochenjournal oder im Badischen Tagblatt befindet, ist Bestandteil des Produkts und muss nicht herausgenommen werden. Bei den Aufklebern „Bitte keine kostenlose Zeitungen“, „Bitte keine Werbung und keine kostenlose Zeitungen“, „Bitte kein WO“, oder ähnliches darf hingegen kein Wochenjournal zugestellt werden.